Aktenvernichter mit Cross Cut - Sicherheitsstufe 3
Beim Datenschutz kommt es nicht auf die Menge des anfallenden Papiers an, sondern auf seinen Inhalt. Aktenvernichter fürs Büro oder Gewerbe garantieren Diskretion und Datenschutz direkt dort, wo vertrauliche Schriftstücke auch entstehen: am einzelnen Schreibtisch und Arbeitsplatz. Speziell für diesen Zweck stehen zahlreiche Modellvarianten zur Verfügung, die sich aufgrund ihrer Leistungsstärke aber nicht nur für Einzelarbeitsplätze, sondern auch für kleinere Gruppenbüros und Industrie eignen.
Selbstverständlich sind bereits in dieser Kategorie alle Modelle mit einem büroklammerfesten Schneidwerk aus gehärtetem Spezialstahl ausgestattet und verfügen über einen laufruhigen und langlebigen Wechselstrommotor.
- Sicherheitsstufe 3 (empfohlen für vertrauliches Schriftgut)
- bei Kreuzschnitt: max. 4 mm Breite auf max. 60 mm Partikellänge (240 mm² Partikelfläche)
- aber bei Kunststoffen (wie Identifikationskarten oder Mikrofilm): max. 1 mm² Partikelfläche
Aktenvernichter mit Partikelschnitt / Cross Cut - Sicherheitsstufe P-3
Empfohlen für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten. Materialteilchenfläche ≤ 320 mm2 oder Streifenbreite ≤ 2 mm Streifenlänge nicht begrenzt (z.B. auch Partikel 4 x 80 mm).
Schutzklassen bei Aktenvernichtern:
Schutzklasse 1 (Sicherheitsstufe 1 bis 3)
Die Schutzklasse 1 (Sicherheitsstufe 2) beschreibt einen normaler Schutzbedarf für interne Daten. Diese Informationen und Dokumente sind für größere Gruppen bestimmt und zugänglich. Unberechtigte Offenlegung hätte begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen oder Ihr Gewerbe. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein.
Beispiele: Nicht Knowhow-relevante Korrespondenz, personalisierte Werbung, Kataloge, Wurfsendungen, Notizen
Schutzklasse 2 (Sicherheitsstufe 3 bis 5)
Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten, die auf einen kleinen Personenkreis beschränkt sind. Die ungerechtfertigte Weitergabe hätte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und könnte gegen vertragliche Verpflichtungen oder Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss hohen Anforderungen genügen.
Beispiele: Knowhow-relevante Korrespondenz wie Angebote, Anfragen, Memos, Aushänge, Personaldaten